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   OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07   

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OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07 (https://dejure.org/2007,8991)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 A 44/07 (https://dejure.org/2007,8991)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 A 44/07 (https://dejure.org/2007,8991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungsloserklärung eines erstinstanzlichen Urteils bei beiderseitiger Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz; Rückwirkendes In-Kraft-Treten einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage; Rechtswidrigkeit der ...

  • Judicialis

    ABGS § 2 Abs. 1; ; ABGS § 9; ; ABGS § 9 Abs. 1 Satz 1; ; ABGS § 10; ; ABGS § 10 Abs. 1; ; ABGS § 12; ; ABGS § 12 Abs. 1; ; ABGS § 12 Abs. 1 Satz 1; ; ABGS § 12 Abs. 2; ; ABGS § 13;... ; ABGS § 13 Abs. 1; ; ABGS § 13 Abs. 3; ; ABGS § 16 Abs. 1; ; ABGS § 16 Abs. 3; ; ABGS § 17 Abs. 1; ; ABGS § 18 Abs. 2; ; ABGS § 20 Abs. 1; ; ABGS § 20 Abs. 1 Satz 1; ; KAG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; KAG § 4 Abs. 2; ; KAG § 6 Abs. 1; ; KAG § 6; ; KAG § 6 Abs. 2 Satz 8; ; KAG § 8; ; KAG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; KAG § 10 Abs. 4 Nr. 2 a; ; KAG § 11 Abs. 3; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b; ; KAG § 17 Abs. 3; ; VwGO § 92 Abs. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 4; ; VwGO § 124 a Abs. 6 Satz 1; ; VwGO § 125 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; HStrG § 20 Abs. 5; ; SWG § 50b Abs. 4; ; FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 1; ; FStrG § 3; ; FStrG § 3 Abs. 1; ; FStrG § 4

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.

    Denn es ist grundsätzlich zulässig, während eines laufenden Veranlagungszeitraumes Änderungen an der Erhebung der Steuern bzw. Gebühren vorzunehmen vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 und vom 03.12.1997, a.a.O..

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Dass die Rechtsprechung im Falle einer nichtigen Vorgängersatzung deren Ersetzung durch eine neue rückwirkend in Kraft tretende Satzung und damit eine Ausnahme vom Verbot der echten Rückwirkung zulässt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - Vf. 3-VII-03 - BayVBl. 2005, 361 und 399, rechtfertigt sich daraus, dass das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, wenn der Betroffene nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge von der neuen Satzung zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.

    Dies bedeutet, dass eine rückwirkend in Kraft gesetzte Neuregelung in dem Umfang zulässig ist, in dem sie einen Mangel der Vorgängersatzung behebt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Dass die Rechtsprechung im Falle einer nichtigen Vorgängersatzung deren Ersetzung durch eine neue rückwirkend in Kraft tretende Satzung und damit eine Ausnahme vom Verbot der echten Rückwirkung zulässt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - Vf. 3-VII-03 - BayVBl. 2005, 361 und 399, rechtfertigt sich daraus, dass das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, wenn der Betroffene nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge von der neuen Satzung zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.

    Behebt die Satzungsänderung hingegen nicht nur den zur Nichtigkeit der Vorgängersatzung führenden Mangel, sondern nimmt der Satzungsgeber gleichzeitig Änderungen an rechtlich unbedenklichen Satzungsbestimmungen vor, die zu einer stärkeren Belastung aller Gebührenpflichtigen oder einer bestimmten Gruppe von Gebührenpflichtigen führt, so lässt sich eine rückwirkende Inkraftsetzung dieser einschneidenderen Regelungen nicht mit dem Gesichtspunkt der Ersetzung einer nichtigen Satzungsbestimmung durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm verfassungsrechtlich rechtfertigen vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005, a.a.O., S. 403.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Nach den Regelungen des Saarländischen Kommunalabgabengesetzes und des Saarländischen Straßengesetzes kann daher der Eigentümer der Straßenflächen oder der Träger der Straßenbaulast, der Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation einleitet, zu Niederschlagswassergebühren herangezogen werden, wenn dies die gemeindliche Satzung vorsieht wie hier für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - Städte- und Gemeinderat 1997, 83 = ZKF 1997, 110 = NWVBl 1997, 220 = ZfW 1998, 330 und Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 352d sowie für die Rechtslage in Hessen bis zum Jahr 2003 Lohmann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 658a.

    Wenn daher der Straßenbaulastträger - im vorliegenden Fall die Klägerin - sich entschließt, zur Erfüllung seiner Pflicht zur Oberflächenentwässerung eine vorhandene städtische Kanalisation zu benutzen, so begründet dies im Falle einer entsprechende Gebührensatzung eine Gebührenpflicht so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.1996, a.a.O., und Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 352d.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Auf Befragen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat sie nach einem Hinweis auf die vorgelegten Berechnungen des Beklagten sowie darauf, dass der Senat den Gebührensatz bei vergleichender Betrachtung nicht für auffällig hoch halte, erklärt, ihre ursprünglichen Bedenken nicht aufrecht zu erhalten zur Kontrolldichte im Verwaltungsrechtsstreit in Bezug auf einen Gebührensatz vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 = KStZ 2002, 213 = DVBl. 2002, 1409 mit Anmerkung von Sendler.
  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 10.06

    Bemessungsgrundlage, Bilanzsumme, Ertrag, Finanzdienstleistungsaufsicht,

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.
  • VGH Hessen, 07.11.2000 - 5 TZ 114/00

    Gebühr für Ableitung des Straßenoberflächenwassers - Gebührenschuldner

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin bei der BAB 6 sowohl Eigentümer als auch Straßenbaulastträger ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht das Problem, ob eine Heranziehung des Eigentümers einer öffentlichen Verkehrsfläche zu Niederschlagswassergebühren ausscheidet, wenn Eigentum und Straßenbaulast auseinander fallen vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 -, ESVGH 51, 74.
  • OVG Bremen, 21.04.1998 - 1 N 1/97

    Rechtswidrigkeit von Kindergartenbeiträgen für Sozialhilfeempfänger;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Denn eine solche Vorschrift ist allenfalls dann erforderlich, wenn es durch die Einführung einer neuen Gebühr bzw. eines neuen Gebührenmaßstabes zu unverhältnismäßigen Belastungen des Gebührenschuldners kommt vgl. Urteil des Senats vom 14.01.1999 - 1 N 1/97 - SKZ 1999, 294 Leitsatz 118.
  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 06.03.1997 - 8 B 246/96 - UPR 1997, 328 = DVBl 1997, 1065 = BayVBl 1997, 570 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 = NVwZ-RR 1998, 130 = NuR 1998, 482 entschieden hat, steht die Regelung der Straßenbaulast in § 3 Abs. 1, § 4, § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme einer kommunalen Abwasserbeseitigungseinrichtung bei der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen nicht entgegen.
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2001 - 12 A 11746/00
  • VG Schleswig, 03.03.2004 - 4 A 23/03
  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 32/15

    Zulässigkeit des Abschlusses sog. ODR-Vereinbarungen; Kündigungsrecht für

    Insofern gilt nichts anderes als in Bezug auf die Ortsdurchfahrtenrichtlinien selbst, die als interne Verwaltungsrichtlinien ihrer Rechtsnatur nach nicht in der Lage sind, das materielle Satzungsrecht der Gemeinden zu beeinflussen.(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007, a.a.O., Rdnr. 72 f. m.w.N.).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl. Abdr. S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnt die Heranziehung des nicht mit dem kommunalen Träger der Abwasserbeseitigung identischen Trägers der Straßenbaulast, der Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation einleitet, ab.(OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.4.2003 - 2 MB 33/03 -, juris (Ls); vgl. zu diesen landesrechtlichen Regelungen und der obergerichtlichen Rechtsprechung in den vorbezeichneten Bundesländern OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 42 ff.) Die Gebührenerhebung ausschließende Regelungen gibt es zudem in Thüringen (§ 23 Abs. 5 StrG)(vgl. hierzu OVG Thüringen, Urteil vom 18.11.2008, a.a.O., juris), Sachsen-Anhalt (§ 23 Abs. 5 StrG)(vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.3.2009 - 4 L 438/06 -, juris) und Mecklenburg-Vorpommern (§ 30 Abs. 4 StrG).

  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 31/15

    Wirksamkeit und Kündigung von ODR-Vereinbarungen; Niederschlagswassergebühren für

    Insofern gilt nichts anderes als in Bezug auf die Ortsdurchfahrtenrichtlinien selbst, die als interne Verwaltungsrichtlinien ihrer Rechtsnatur nach nicht in der Lage sind, das materielle Satzungsrecht der Gemeinden zu beeinflussen.(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007, a.a.O., Rdnr. 72 f. m.w.N.).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl. Abdr. S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnt die Heranziehung des nicht mit dem kommunalen Träger der Abwasserbeseitigung identischen Trägers der Straßenbaulast, der Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation einleitet, ab.(OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.4.2003 - 2 MB 33/03 -, juris (Ls); vgl. zu diesen landesrechtlichen Regelungen und der obergerichtlichen Rechtsprechung in den vorbezeichneten Bundesländern OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 42 ff.) Die Gebührenerhebung ausschließende Regelungen gibt es zudem in Thüringen (§ 23 Abs. 5 StrG)(vgl. hierzu OVG Thüringen, Urteil vom 18.11.2008, a.a.O., juris), Sachsen-Anhalt (§ 23 Abs. 5 StrG)(vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.3.2009 - 4 L 438/06 -, juris) und Mecklenburg-Vorpommern (§ 30 Abs. 4 StrG).

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 44/07 sowie der einschlägigen Behördenunterlagen (3 Hefte) Bezug genommen.

    Nach den landesrechtlichen Vorgaben sind nämlich, wie der Senat in seinem den Beteiligten vorliegenden Urteil vom heutigen Tag - 1 A 44/07 - ausführlich dargelegt hat, die saarländischen Gemeinden zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, von den Eigentümern/Baulastträgern der durch ihr Gemeindegebiet verlaufenden Bundesfern- und Landstraßen Gebühren für die Beseitigung des auf den Fahrbahnen anfallenden Niederschlagswassers zu erheben; das heißt, es war keineswegs zwingend, anlässlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch die Straßeneigentümer/-baulastträger der satzungsmäßigen Gebührenpflicht zu unterwerfen.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats in dem bereits erwähnten Urteil vom heutigen Tage - 1 A 44/07- Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

    Ebenfalls existiert im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs. 5 Satz 1 und 3 StrG LSA kein Wahlrecht der Gemeinde oder des Verbandes zwischen einer einmaligen Kostenbeteiligung und einer Erhebung von laufenden Zahlungen (vgl. auch OVG Saarland, Teilurteil v. 5. September 2007 - 1 A 44/07 -, zit. nach JURIS zu § 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3 HStrG).

    Nach der Rechtsprechung in anderen Bundesländern, in denen - wie in Sachsen-Anhalt - im Kommunalabgabenrecht keine ausdrückliche Regelung enthalten ist, ist dagegen die Einbeziehung der Kosten der Straßenentwässerung in die Kosten der (entsprechend gewidmeten) Einrichtung i.S.d. Kommunalabgabenrechts und eine Gebührenerhebung gegenüber den Straßenbaulastträgern zulässig (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. November 2008 - 9 LA 348/07 -, OVG Saarland, Teilurteil v. 5. September 2007 - 1 A 44/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 6. März 1997 - 8 B 246/96 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 6 KAG Rn. 352d zum KAG Nordrhein-Westfalen; vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 18. November 2008 a.a.O., das den dies ausdrücklich erlaubenden § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKAG als klarstellend bezeichnet; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 575 zum KAG Baden-Württemberg a.F. unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. August 1989 - 2 S 2805/87 - Driehaus, a.a.O. § 6, Rdnr. 658a mit Verweis auf VGH Hessen, Urt. v. 1. Oktober 2003 - 5 UE 1816/03 - zum KAG Hessen a.F.; Driehaus, a.a.O. § 6 Rdnr. 642 S. 374/2 zum KAG Bayern).

  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 1 A 79/20

    Auslegung einer anlässlich der Aufstufung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße

    [BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 -, juris Rdnrn. 16 und 18 und vom 22.2.2018 - 9 B 6/17 -, juris Rdnrn. 6 und 15; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnr. 68; hinsichtlich Bundes- und Landstraßen: Teilurteil des Senats vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris].

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, Rdnr. 93] Ob in Bezug auf eine Bundesautobahn eine vertragliche Vereinbarung entsprechend Ziffer 14 ODR zulässig wäre, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seiner vorzitierten Entscheidung offenlassen [BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 10], und dies war bisher auch seitens des Senats nicht zu klären.

    [OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Ls. 3] Es meint sodann, das Rechtsverhältnis zwischen den vertragschließenden Beteiligten sei durch eine den Regelungsgegenständen der Ortsdurchfahrtenrichtlinien vergleichbare Interessenlage geprägt, und dies rechtfertige es, die dortigen Grundsätze bei der Auslegung des Vertragsinhaltes und der Beurteilung der Verbindlichkeit der Vereinbarung entsprechend heranzuziehen.

  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 1 K 2683/14

    Zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch die Kommune für die

    Der Erlass eines satzungsmäßigen Niederschlagswassergebührenbescheides oder eines Leistungsbescheides, mit dem etwa bestehende gesetzliche Zahlungsansprüche "festgesetzt" werden, ist insoweit nicht zulässig (vgl. SaarlOVG, Teilurteil v. 05.09.2007 - 1 A 44/07 -, LKRZ 2007, 463 = juris Rn. 42 f.; ebenso OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173 zum schleswig-holsteinischen Landesrecht; BGH, Urt. v. 18.07.2002 - III ZR 287/01 -, NVwZ 2002, 1535 = juris Rn. 12 und OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 08.02.2001 - 12 A 11746/00 -, juris Rn. 11 zum rheinland-pfälzischen Landesrecht; vgl. ferner Lichtenfeld, a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1750/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien

    Im Verhältnis zum Kläger hat der Satzungsgeber damit die zuvor im Jahre 2001 erfolgte Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum Anlass genommen, einen rechtlich nicht zu beanstandenden Teil seines bisherigen Abwasserbeseitigungsgebührenrechts zu ändern(vgl. dazu, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, die Straßeneigentümer/-baulastträger der Gebührenpflicht zu unterwerfen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) und diesen dadurch erstmalig der Abwassergebührenpflicht zu unterwerfen.

    Die Beteiligten, insbesondere der Kläger(vgl. insbesondere die Verfahren vor dem OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-), haben dem folgend die ODR-Vereinbarungen daher bislang auch immer - insoweit rechtlich zutreffend - als Gebührenverzicht angesehen; ein Verzicht ist aber keine Ablösung.

  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1751/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien

    Im Verhältnis zur Klägerin hat der Satzungsgeber damit die zuvor im Jahre 2001 erfolgte Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum Anlass genommen, einen rechtlich nicht zu beanstandenden Teil seines bisherigen Abwasserbeseitigungsgebührenrechts zu ändern(vgl. dazu, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, die Straßeneigentümer/-baulastträger der Gebührenpflicht zu unterwerfen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) und diese dadurch erstmalig der Abwassergebührenpflicht zu unterwerfen.

    Die Beteiligten, insbesondere die Klägerin(vgl. insbesondere die Verfahren vor dem OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07- sowie VG des Saarlandes, Urteil vom 22.09.2006 -11 K 10/06-), haben dem folgend die ODR-Vereinbarungen daher bislang auch immer - insoweit rechtlich zutreffend - als Gebührenverzicht angesehen; ein Verzicht ist aber keine Ablösung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Dementsprechend wird auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung der Träger der Straßenbaulast trotz der Übernahme der Rechte und Pflichten des Eigentümers satzungsrechtlich nicht als solcher angesehen (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 11. Juni 2009 - 4 EO 109/06 - OVG Saarland, Teilurteil v. 5. September 2007 - 1 A 44/07 - VGH Hessen, Beschl. v. 7. November 2000 - 5 TZ 114/00 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    (vgl. zur Problematik: Teilurteil des Senats vom 05.09.2007 - 1 A 44/07 -, amtl. Abdr. S. 27 f., AS RP-SL 35, 120 ff. = LKRZ 2007, 463 ff.).
  • OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in

  • OVG Saarland, 24.11.2009 - 1 A 443/09

    Nachveranlagung von Abfallentsorgungsgebühren; Rückwirkung

  • VG Saarlouis, 03.08.2009 - 11 K 358/09

    Rückwirkende Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühr

  • VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1565/10

    Vertragliche Übertragung einer Teilaufgabe des Trägers der Straßenbaulast

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